Bei der gebundenen Entscheidung hat die Behörde im Gegensatz zur einer Ermessensentscheidung keine Auswahlmöglichkeiten. Sie hat in einer ganz bestimmten Art und Weise zu entscheiden, die vom Gesetz vorgegeben wird.
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Bei der gebundenen Entscheidung hat die Behörde im Gegensatz zur einer Ermessensentscheidung keine Auswahlmöglichkeiten. Sie hat in einer ganz bestimmten Art und Weise zu entscheiden, die vom Gesetz vorgegeben wird.