Vor dem Verwaltungsgericht können sich Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr setzen. Insbesondere werden dort Verwaltungsakte angegriffen, durch die die Bürger sich benachteiligt sehen. Es ist aber auch möglich eine Behörde vor dem Verwaltungsgericht zu einer Handlung verpflichten zu lassen (zum Beispiel eine Baugenehmigung) oder feststellen zu lassen, dass ein Verhalten der Behörde nicht in Ordnung, also rechtswidrig war.

Zu den Behörden gehören neben den Gemeinden und Landkreisen zum Beispiel auch die Polizei oder die Rundfunkanstalten an die der Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.

Wie ist der Instanzenzug?

In der ersten Instanz ist das Verwaltungsgericht zuständig. Im Berufsverfahren das Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof. Diese Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland. Als Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Bundesgericht eingerichtet.

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