Der VI. Zivilsenat hat die Revisionen der klagenden Ärzte gegen das Bewertungsportal „JAMEDA“ zurückgewiesen (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19).
Die Urteilsbegründung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 183 vom 13.10.2021