München – Wie bereits am 20. Juli 2021 berichtet, ordnete das Amtsgericht Würzburg auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, nachdem eine vorläufige psychiatrische Begutachtung zu dem Ergebnis kam, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.   

Mittlerweile liegen die Einschätzungen der beiden im Ermittlungsverfahren beauftragten erfahrenen Sachverständigen vor. Unabhängig voneinander kommen diese jeweils zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. 

Dies bedeutet nicht, dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist. Er befindet sich weiterhin in Haft, ist jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Dort wurde er am 30. September 2021 durch die Generalstaatsanwaltschaft München und die Soko Main in Beisein seines Rechtsbeistandes vernommen. In dieser Vernehmung schilderte er den Tatablauf detailliert. Weitere Angaben zu Aussagen aus der Vernehmung können nicht gemacht werden.

Die Sonderkommission bearbeitete bisher mehr als 450 Spuren. Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund liegen weiterhin nicht vor.

Aufgrund der weit fortgeschrittenen Ermittlungen und den Einschätzungen der Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit wird die Generalstaatsanwaltschaft München voraussichtlich bis Ende diesen Jahres die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragen (Antragsschrift in einem sog. Sicherungsverfahren gemäß §§ 413 ff. StPO in Verbindung mit § 63 StGB).

Die Entscheidung über eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten wird nach Durchführung der Hauptverhandlung das zuständige Landgericht Würzburg treffen.

Die Angehörigen der Opfer und die Verletzten wurden heute im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung über die Ergebnisse der Sachverständigengutachten und den aktuellen Ermittlungsstand informiert.

Quelle: Bayerisches Landeskriminalamt Pressemitteilung vom 22.10.2021

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