Berlin (DAV). Anlässlich der bevorste­henden Koaliti­ons­ver­hand­lungen fordert der Deutsche Anwalt­verein (DAV) die Aufnahme eines Digitalpakts in den Koaliti­ons­vertrag. Die Digita­li­sierung der Rechts­pflege muss dringend vorange­trieben werden. Das betrifft etwa den elektro­nischen Rechts­verkehr, die Anpassung der Verfah­rens­ord­nungen sowie den Breitband­ausbau. Der Digitalpakt muss im Zusammenspiel aller Akteure der Rechts­pflege entstehen, inklusive der Anwalt­schaft.

Elektro­nischer Rechts­verkehr

Aus Sicht der Anwalt­schaft hat die Forderung nach einem Vorantreiben der Digita­li­sierung eine akute Komponente: Ab 1. Januar 2022 sind Rechts­anwält:innen zur aktiven Nutzung des besonderen elektro­nischen Anwalts­postfachs (beA) verpflichtet. Das bedeutet, dass Gerichte ab Januar alle Posteingänge von anwalt­lichen Bevoll­mäch­tigten ausschließlich im Wege des elektro­nischen Rechts­verkehrs erhalten werden.

„Unsere Forderung nach dem Ausbau der Digita­li­sierung ist nicht nur Zeitgeist, sondern Zeitdruck“, betont DAV-Hauptge­schäfts­führerin Dr. Sylvia Ruge„In zehn Wochen startet die aktive Nutzungs­pflicht für das beA. Wenn die Kolleg:innen ab Januar sämtliche Anträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einreichen müssen und sich manche Gerichte mit Druckstraßen dafür wappnen, läuft etwas gewaltig schief.“

Bereits seit Januar 2018 besteht die passive Nutzungs­pflicht: Anwält:innen mussten die erforderliche Technik anschaffen und Mittei­lungen im beA zur Kenntnis nehmen. „Die Anwalt­schaft hat hier einen Erfahrungs­vor­sprung, aber musste auch in Vorleistung gehen – die Justiz hatte drei Jahre Zeit, hier nachzu­ziehen“, so Ruge„Es braucht dringend einen Bund-Länder-Digitalpakt – natürlich mit Einbeziehung der Anwalt­schaft.“

Anpassung der Verfah­rens­ord­nungen

Der Digitalpakt muss die rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Voraus­set­zungen schaffen, dass die Rechts­pflege im digitalen Zeitalter ankommen kann. Die Verfah­rens­ord­nungen sind dahingehend zu ändern, dass sie für das digitale Zeitalter passend sind. Es braucht die technische Ausstattung der Gerichte, damit mündliche Verhand­lungen per Videokon­ferenz bei Einver­ständnis der Parteien  bei allen Gerichten möglich sind. Anwält:innen arbeiten bundesweit, daher fordert der DAV bundesweite Standards bei Software und Videokon­fe­renz­technik bei der Justiz. Grundvor­aus­setzung für jedes Digita­li­sie­rungs­vorhaben ist schließlich der bundesweite Breitband­ausbau – der auch die Upload-Geschwin­digkeit im Blick hat.

Einbeziehung der Anwalt­schaft bei der Entwicklung neuer Formate

Ein Digitalpakt für Justiz und Rechts­pflege muss unter Beteiligung aller Akteure geschlossen werden. „Aufgrund der Nähe zu den Rechtsu­chenden ist die anwaltliche Expertise ein wertvoller Faktor, auf den man in der Debatte um neue Formate nicht verzichten sollte“, mahnt Ruge. Dies betreffe auch mögliche Legal-Tech-Angebote der und für die Justiz, etwa ein Online-Klage-Tool. Auch hier ist die Anwalt­schaft rechtzeitig schon bei der Planung und Entwicklung zu beteiligen.

Quelle: Deutscher Anwaltverein Pressemitteilung vom 26. Oktober 2021

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