Zum Start der Koaliti­ons­ver­hand­lungen erinnert der DAV an die elementare Bedeutung des Zugangs zum Recht im rechts­staat­lichen Gesamt­gefüge und formuliert konkrete Forderungen:

„Als erste Anlauf­stelle für Rechtsu­chende ist die Anwalt­schaft Garantin für den Zugang zum Recht und den Rechtsstaat. Das System der Kosten­er­stattung im Falle des gericht­lichen Obsiegens und die Gewährung von Beratungs- und Prozess­kos­tenhilfe sind wichtige Säulen für einen flächen­de­ckenden Zugang zum Recht. Es gibt aber zu viele Sollbruch­stellen: Manchmal fehlt es schon am Bewusstsein, dass das eigene Problem ein rechtliches ist, oder am Wissen, dass anwaltliche Unterstützung gar nicht teuer sein muss. Manchmal ist der Weg zum nächsten Gericht zu weit. Und manchmal fehlt es an den Möglich­keiten, diese Dinge zu recher­chieren – wenn der Zugang zum Recht nämlich am Zugang zum Internet scheitert.

Der Zugang zum Recht ist der Garant für Rechts­staat­lichkeit: Wenn wir wollen, dass die Menschen dem Rechtsstaat vertrauen, müssen wir sie befähigen, sich darin zu bewegen, und die Infrastruktur verbessern.

Wir fordern:

  • die Einbindung der Anwaltschaft in einen Pakt für den Rechtsstaat 2.0,
  • eine umfassende empirische Ermittlung der Bedürfnisse der Bürger:innen sowie die Entwicklung von Lösungen gemeinsam mit der Anwaltschaft,
  • niedrigschwellige Informationsangebote zum Rechtsstaat, seinen Möglichkeiten und seinen Akteuren, zu denen auch die Anwaltschaft gehört,
  • die Garantie einer funktionierenden Infrastruktur mit einer stabilen Zahl an Gerichtsstandorten und einem Breitbandausbau auch in der Fläche.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein Statement vom 27. Oktober 2021

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