Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 1.226 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 30.839 Flüchtlingsschutz und 22.996 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes wurde in 4.787 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/2309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1687) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag danach im Jahr 2021 bei 39,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 36.521 Fällen vor Afghanistan mit 4.308 und dem Irak mit 3.560 Fällen.

Im ersten Quartal 2022 wurden den Angaben zufolge vom Bamf 716 Menschen vom Bamf als asylberechtigt anerkannt. 10.103 erhielten danach Flüchtlingsschutz und 9.306 subsidiären Schutz. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz wurde laut Bundesregierung in 3.553 Fällen festgestellt.

Die Gesamtschutzquote wird für die ersten drei Monate dieses Jahres mit 46,4 Prozent angegeben. Hauptherkunftsländer waren dabei erneut Syrien mit 12.692 Fällen vor Afghanistan mit 4.576 Fällen und dem Irak mit 1.175 Fällen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 333 vom 28. Juni 2022

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