„Mit der Auswahl des neuen, nun auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Standorts der Gedenktafel wollen wir dem Gedenken an Willy Aron einen neuen Rahmen geben“. Mit diesen Worten eröffnete der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Lothar Schmitt die Feierstunde zur Präsentation der Gedenktafel für Willy Aron an ihrem neuen Standort im Gebäude des Oberlandesgerichts am Wilhelmsplatz in Bamberg. Die Erinnerung an Willy Aron, der sich bereits als junger Gerichtsreferendar gegen die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus stellte und bereits im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen verstarb, sei dem gesamten Oberlandesgericht ein besonderes Anliegen. Daher sei es wichtig, dass sich die Gedenktafel an Willy Aron an einem öffentlich zugänglichen Platz im Justizgebäude befindet.


Die Gedenktafel solle sowohl den Beschäftigten als auch der Anwaltschaft und den Rechtssuchenden als Ort des Innehaltens und des Gedenkens dienen betonte Präsident Schmitt während der Feierstunde. Er freue sich, dass gemeinsam mit der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg das Andenken an ein Opfer des Nationalsozialismus in ein neues Licht gerückt wurde. Er sei überzeugt, dass durch diesen neuen Standort die Gedenktafel, die durch Prof. Lothar Fischer künstlerisch gestaltet wurde, eine deutlich größere Bedeutung im Justizalltag erhalte. Besonders erfreut zeigte sich Präsident Schmitt über die Anwesenheit der Ehefrau des am 15.06.2004 in Baierbrunn verstorbenen Künstlers, Frau Christel Fischer, bei der Feierstunde.


Der Erste Vorsitzende der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg Daniel Manthey, der gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden Mechthildis Bocksch an der Veranstaltung teilnahm, ergriff anschließend das Wort. „Durch den Nationalsozialismus wurde die Rechtsstattlichkeit außer Kraft gesetzt“. Bereits in den ersten Monaten wurde die Justiz von den Machthabern umgebaut sowie teils in vorauseilendem Gehorsam und teils bewusst ausgehöhlt. „In der heutigen Zeit müssen wir auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit gemeinsam achten und stets wachsam sein“, so Daniel Manthey. Daher sei das gemeinsame Engagement des Oberlandesgerichts und der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg gerade auch für die aktuelle Zeit wichtig.


Zum Abschluss der Feierstunde erinnerte Christel Fischer in bewegenden Worten an die Erschaffung der Gedenktafel für Willy Aron durch ihren verstorbenen Ehemann Prof. Lothar Fischer. Ihren Mann haben die
Persönlichkeit und das Schicksal von Willy Aron besonders berührt. „Kein Denkmal kann aber das Leid abbilden“. Mit diesen Worten habe ihr Mann den ehrenvollen Auftrag angenommen. Bei der Gedenktafel habe ihr Mann mit einer klaren Formensprache gearbeitet. Als Künstler sei es ihm stets um die Entwicklung neuer Formen gegangen. Sie sei froh, dass das Oberlandesgericht mit dem neuen Standort die Gedenktafel in ein neues Licht rücke.


Die Feierstunde konnte aufgrund der Corona-Pandemie nur im kleinen Kreis durchgeführt werden. Präsident Schmitt zeigte sich aber erfreut, dass mit der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg Elisabeth Geheeb, dem Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler und der Schulleiterin des benachbarten Franz-Ludwig-Gymnasiums Saskia Hofmeister zahlreiche Persönlichkeiten mit ihrer Anwesenheit die Bedeutung des Erinnerns an Willy Aron unterstützen.


Zum Hintergrund:
Im Gebäude des Oberlandesgerichts Bamberg am Wilhelmsplatz befinden sich insgesamt drei Gedenktafeln. Im Treppenaufgang zum zweiten Obergeschoss wird an den Bamberger Rechtsanwalt Johannes Wölfel und an die entrechteten, verfolgten, vertriebenen und ermordeten Justizangehörige und Rechtsanwälte jüdischer Herkunft erinnert. Die Gedenktafel für den Bamberger Gerichtsreferendar Willy Aron, der am 19. Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau verstarb, wurde vom dritten in den öffentlich zugänglichen zweiten Stock versetzt und befindet sich nun in der Nähe zweier Sitzungssäle des Oberlandesgerichts mit erhöhtem Publikumsverkehr. Die Gedenktafel wurde durch den Künstler Lothar Fischer geschaffen, der von 1975 – 1997 Inhaber einer Professur an der Hochschule der Künste in Berlin war und 1991 Mitglied der Bayerischen Akademie der Schönen Künste in München wurde.

Quelle: OLG Bamberg, Pressemitteilung vom 8. November 2021

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