Der Bundespräsident hat den Direktor des Arbeitsgerichts Solingen Dr. Anno Hamacher mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

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Herr Dr. Hamacher, geboren 1967 in Wesel, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Düsseldorf ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1996 bis 1999 an der Fernuniversität Hagen wurde er dort im Jahr 1999 promoviert. Im Anschluss war er als Rechtsanwalt tätig. Im Juni 2000 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von Juli 2010 bis März 2011 war er an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zur Erprobung abgeordnet. Zum 1. Juli 2013 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Solingen ernannt. Herr Dr. Hamacher war von Januar 2019 bis März 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit 1. April 2021 ist er wieder als Direktor des Arbeitsgerichts in Solingen tätig.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Hamacher dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Der Achte Senat ist insbesondere zuständig für das Schadensersatzrecht (einschließlich Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz).

Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021

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