Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 ist Dr. Jens Kaltenstein zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des für das soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehinderten- und Elterngeldrecht sowie den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senats. Die Ernennungsurkunde ist ihm im Rahmen einer Feierstunde im Bundessozialgericht vom Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel überreicht worden.

Dr. Jens Kaltenstein ist 1963 in Wilhelmshaven geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das 1. Juristische Staatsexamen legte er 1990 ab. Nach dem Studium war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Rechtssoziologie (Prof. Dr. Köbl) in Gießen. Das Referendariat absolvierte Dr. Kaltenstein in Bremen und legte 1994 die 2. Juristische Staatsprüfung in Hamburg ab. Im Januar 1995 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein und war beim Sozialgericht Kiel tätig. Von Januar 1999 bis November 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. Anschließend erfolgte eine Abordnung an das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein. Im Februar 2003 wurde er zum Richter am Landessozialgericht ernannt und war seit 1. Oktober 2003 beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht tätig. Seit 1. April 2008 ist Dr. Kaltenstein Richter am Bundessozialgericht und war dort zunächst dem für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 13. Senat zugewiesen. Ab 1. Januar 2019 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter war Dr. Kaltenstein Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des 9. und 10. Senats des Bundessozialgerichts.

Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021

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