Beschluss vom 8. Dezember 2021 – 2 StR 447/21

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts brachte der Angeklagte in der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2019 seine Ehefrau auf nicht näher aufklärbare Weise zu Tode, verbrachte ihre Leiche in den Müll und meldete sie wenig später bei der Polizei als vermisst. Knochenreste konnten später in der Schlacke einer Mülldeponie gefunden werden. Der Angeklagte handelte, um mit seiner von ihm schwangeren Geliebten zusammenleben zu können. Hierzu wollte er sich in den Alleinbesitz der bis dahin gemeinsam genutzten, im Eigentum seiner Ehefrau stehenden Wohnung bringen.

Der Senat hat das auf die ausgeführte Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 16. April 2021 – 5/22 Ks – 3490 Js 249009/19

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 234 vom 28. Dezember 2021

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