Zur heutigen Positionierung des Europäischen Parlaments zum Digital Services Act erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Heute wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan auf dem Weg zu einem europäischen Rechtsrahmen für Online-Plattformen: Das Europäische Parlament hat Position bezogen zum Regelungsentwurf der Europäischen Kommission für den Digital Services Act. Ich begrüße es sehr, dass der Gesetzgebungsprozess zügig vorangeht. Denn wir brauchen einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke in Europa, weil das Internet nicht an den jeweiligen Landesgrenzen endet. Ganz wichtig ist für mich dabei: Meinungsfreiheit muss auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Die Plattformen dürfen Beiträge nicht willkürlich löschen. Hierfür sieht der Entwurf für den Digital Services Act mehrere Vorkehrungen vor. Zugleich nimmt er die Plattformen in die Pflicht: Sie dürfen es nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden. Auch dabei geht es um die Sicherung der Meinungsfreiheit im Netz. Denn Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt sind kein Ausdruck von Meinungsfreiheit – sondern Angriffe auf den freien und offenen Diskurs.“

Quelle: Bundeministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 20. Januar 2022

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