In den ersten elf Monaten vergangenen Jahres sind laut Bundesregierung 1.073 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 28.027 Flüchtlingsschutz und 20.794 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes wurde in 4.081 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/432) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/249) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 39,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 33.217 Fällen vor Afghanistan mit 3.410 und dem Irak mit 3.266 Fällen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 26 vom 25. Januar 2022

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