Der 10. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat in drei Berufungsverfahren über die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge für Grundstücke in den ehemaligen Sanierungsgebieten „Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz“ und „Pankow-Wollankstraße“ entschieden. Durch diese im Baugesetzbuch geregelte Abgabe sollen die privaten Grundstückseigentümer an der Finanzierung der Sanierung beteiligt werden. Die Abgabenhöhe bestimmt sich nach der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.

Der 10. Senat hat die Art und Weise, wie das zuständige Bezirksamt die Ausgleichsbeträge ermittelt hat, für plausibel gehalten. Insbesondere hat er für die hier vorliegenden Sanierungsgebiete – anders als der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg für den historisch einmaligen Sonderfall des Sanierungsgebiets „Spandauer Vorstadt“ – nicht angenommen, dass auch ohne die Sanierung mit einer Bodenwertsteigerung aufgrund privater Investitionen zu rechnen gewesen wäre. In Abweichung von der Rechtsprechung des 2. Senats hat er auch den durch die Sanierung veränderbaren Anteil des Bodenwerts für plausibel begründet gehalten.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 27. Januar 2022

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