In der Strafsache gegen den katholischen Pfarrer Hans Ue. wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 102 KLs 17/20) hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Köln gegen den Angeklagten mit Beschluss vom 27.01.2022 Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Im Rahmen der seit November 2021 laufenden Hauptverhandlung sind einige weitere potenzielle Geschädigte ermittelt worden, die der Kammer von möglichen sexuellen Übergriffen des Angeklagten zu ihren Lasten berichtet haben. Bei einer der möglichen Geschädigten stehen Übergriffe zuletzt im Jahr 2019 im Raum. Aufgrund der Vielzahl möglicher Übergriffe, die zudem nunmehr teilweise auch aus der jüngeren Vergangenheit stammen könnten, hat die Kammer in ihrem Beschluss den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bejaht.

Der Angeklagte ist im Saal verhaftet und nach der Sitzung unverzüglich der zuständigen Justizvollzugsanstalt zugeführt worden.
Ob die weiteren in Rede stehenden möglichen Übergriffe im Rahmen einer sog. Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen werden können, ist Gegenstand von Erörterungen zwischen den Verfahrensbeteiligten, aber derzeit noch nicht entschieden.

Quelle: LG Köln, Pressemitteilung vom 28. Januar 2022

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