Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Februar 2022 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zurückgewiesen. Die vorzunehmende Folgenabwägung rechtfertigte die beantragte vorläufige Außervollzugsetzung von Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 21. Januar 2022 nicht. Die Antragstellerin hatte insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bezweifelt. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt dem Hauptsacheverfahren der abstrakten Normenkontrolle vorbehalten.

Quelle: Verfassungsgerichtshof Thüringen, Pressemitteilung vom 4. Februar 2022

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