10:00 Uhr: Hamburgisches Verfassungsgericht – Urteilsverkündung zum Volksbegehren „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“

Auf Antrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg entscheidet das Gericht, ob das Volksbegehren verfassungsrechtlich zulässig ist und durchgeführt werden darf. Die mündliche Verhandlung hat am 21. Dezember 2021 stattgefunden.

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