09:00 Uhr: Bundestag – 17. Sitzung

Auf der Tagesordnung u.a.: Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums; Einrichtungsbezogene Impfpflicht; Aktuelle Stunde zu „Straßenblockaden in Berlin“

09:00 Uhr: Landgericht Oldenburg – Strafverfahren gegen Beschäftigte aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst im Zusammenhang mit dem Pfleger Niels Högel

Gegen Beschäftigte aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Anklagen in Zusammenhang mit der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel erhoben. Beide Verfahren sind verbunden worden.
Der Oldenburger-Teil des Verfahrens betrifft drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg, die sich im November 2001 während der dortigen Tätigkeit des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel ereignet haben sollen.
Bei den Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums, einen ehemaligen ärztlichen Leiter der kardiochirurgischen Intensivstation, einen Leiter des Bereichs Pflege der kardiochirurgischen Intensivstation und eine ehemalige Pflegedirektorin des Klinikums. Die Anklagevorwürfe lauten auf Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen in drei Fällen.
Der Delmenhorster-Teil des Verfahrens betrifft Todesfälle im Klinikum Delmenhorst, die sich im Mai und Juni 2005 während der dortigen Beschäftigung des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel ereignet haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft in ihrer Anklageschrift zwei Oberärzten, dem Stationsleiter Pflege der Intensivstation und seiner Stellvertreterin in unterschiedlicher Anzahl die (versuchte) Tötung von insgesamt fünf Patienten durch Unterlassen vor. Der angeklagten Stellvertreterin der Stationsleitung Pflege der Intensivstation werden fünf Tötungsdelikte, davon zwei Versuchstaten, dem Stationsleiter Pflege der Intensivstation werden vier Tötungsdelikte, davon eine Versuchstat, und den angeklagten Oberärzten jeweils ein Tötungsdelikt zur Last gelegt.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschätzung der Schwurgerichtskammer im Verfahren gegen die Beschäftigte des Klinikums Oldenburg könnte für die Beschäftigten aus dem Klinikum Delmenhorst auch lediglich eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur (versuchten) Tötung durch Unterlassen in Betracht kommen.

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