Mit Stand vom 3. Februar sind dem Bundeskriminalamt im vierten Quartal 2021 laut Bundesregierung insgesamt 171 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Bei diesen Delikten wurden zwei Menschen leicht verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/573) weiter hervorgeht.

Danach wurden 15 Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ begangen. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 74 vom 22. Februar 2022

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