Die Polizei des Saarlandes hat auch im vergangenen Jahr mit der Auswertung von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen wichtige Erkenntnisse gewinnen können, um im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken effektiv Strafverfahren zu bearbeiten.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 12.464 nicht-individualisierte Funkzellenabfragen vorgenommen, das heißt, es wurden Daten von Telekommunikationsnutzerinnen und -nutzern erhoben, die sich zu einem bestimmten Zeitraum in dem Bereich einer Funkzelle befunden haben, welcher für die Strafermittlungen von Bedeutung war.

Grundlage für diese bundesweit angewandte Ermittlungsmethode basierend auf der Strafprozessordnung waren im Saarland 438 Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft Saarbrücken diese Erhebungen veranlasst hatte.

Die jeweiligen Erhebungszeiträume einer solchen Funkzellenabfrage betrafen dabei zum Teil nur wenige Minuten, konnten sich aber auch im Einzelfall auf einige Tage erstrecken.

Insgesamt wurden dabei 222.847.354 Verkehrsdatensätze übermittelt, wobei als Verkehrsdatensatz jeder einzelne Datensatz, bezogen auf die abgefragte Funkzelle im abgefragten Zeitraum zu verstehen ist, der seitens der Telekommunikationsunternehmen an die Polizei übermittelt wird.

Statistisch waren insgesamt 25.226.658 Telekommunikationsanschlüsse betroffen. Bei zeitlich länger andauernden Maßnahmen können Telekommunikationsanschlüsse auch mehrfach betroffen sein, weshalb sich die Gesamtsumme deutlich nach oben verschieben kann und divergierend zur oben genannten Anzahl der Verkehrsdatensätze erscheint.

Dem jeweiligen Erkenntnisgewinn in den 438 staatsanwaltschaftlichen Verfahren stehen dabei Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 48.995,20 Euro gegenüber.

Innenminister Klaus Bouillon: „Unsere Polizei hat mit diesem wichtigen Ermittlungsinstrument u.a. auch bei den serien- und bandenmäßigen Fahrzeugdiebstählen wie beispielsweise der Serie von Wohnwagen-diebstählen im Saarland, die viele Bürgerinnen und Bürger monatelang beunruhigt hatte, bedeutsame Erkenntnisse gewinnen können. Im Rahmen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den französischen Ermittlern ist es gelungen, diese Serie zu beenden, so dass letztlich von den Kolleginnen und Kollegen in Frankreich zahlreiche Verhaftungen vorgenommen wurden und gestohlene Wohnwagen zurück ins Saarland geholt werden konnten.“

Die Erhebung nicht-individualisierter Funkzellenabfragen dient der Polizei als geeignetes Einsatzmittel bei der Strafverfolgung und auch zum Zwecke der Gefahrenabwehr. So kann die Polizei das Ermittlungsinstrument z. B. bei Suchmaßnahmen nach Personen, die einen Suizid angedroht haben, unterstützend eingesetzt werden.

Quelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Pressemitteilung vom 23. Februar 2022

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