Erneut erhebt die Zentralstelle Cybercrime Bayern eine Anklage wegen betrügerischer App-Tests zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Einem 36-jährigen Hamburger wird u. a. der Betrieb der Seite www.perspective-agenturgruppe.me zur Last gelegt.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Kriminalfachdezernats 5 Nürnberg muss sich ein 36-Jähriger aus Hamburg unter anderem wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten in 104 Fällen und gewerbsmäßigen Betrugs in 222 Fällen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

Der Angeschuldigte soll über die von ihm betriebene Internet-Seite www.perspective-agenturgruppe.me (Screenshots der Seite siehe Anlagen) gutgläubige Internet-Nutzer als App-Tester angeworben haben. Diesen wurde vorgetäuscht, dass sie als Produkttester diverse Apps zur Durchführung des Video-Ident-Verfahrens auf Sicherheit und Kundenfreundlichkeit überprüfen würden. Tatsächlich wurden die persönlichen Daten der Tester und die erfolgreich durchgeführten Video-Identifikationen jedoch dazu genutzt, bei diversen Bankinstituten, Kryptowährungs- und anderen Zahlungsdienstleistern Online-Konten zu eröffnen. Über diese soll in der Folge ausschließlich der Angeschuldigte verfügt haben. Insgesamt liegen der Anklage 104 Konten zu Grunde, die unter unberechtigter Verwendung der Daten von 31 geschädigten App-Testern aus Deutschland, Österreich und Slowenien eröffnet wurden.

Die so generierten Konten sollen in der Folge dann als Zielkonten für Erlöse aus betrügerischen
Warenangeboten im Internet, zum Beispiel auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen, oder aus dem Missbrauch fremder Online-Banking-Zugänge verwendet worden sein. Der Angeschuldigte soll diese Taten entweder selbst begangen oder aber hierfür „seine“ Konten Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt haben.

Insgesamt flossen auf die durch die betrügerischen App-Tests eröffneten Konten zwischen dem 01.10.2020 und dem 08.03.2021 Geldbeträge in einer Gesamthöhe von knapp 400.000 EUR.

Bereits am 29.06.2021 wurde von Beamten des Kriminalfachdezernats 5 Nürnberg und einem Staatsanwalt der ZCB die Wohnung des Angeschuldigten in Hamburg durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die akribische Auswertung der seinerzeit sichergestellten elektronischen Beweismittel hat den Tatverdacht soweit erhärtet, dass durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern jetzt Anklage erhoben werden konnte.

Der Angeschuldigte, der zu den Tatzeiten bereits wegen diverser Internet-Straftaten vorbestraft war, befindet sich seit 29.06.2021 in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.

Für die gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten und den gewerbsmäßigen Betrug sieht das Gesetz jeweils Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung vom 28. Februar 2022

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