Die Vereinigungen “SOLIDARITÄT“ und “Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)“ haben am 28. Februar bzw. 1. März 2022 gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses, ihnen die Anerkennung als Parteien für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu versagen, beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Nichtanerkennungsbeschwerden eingelegt.

Die Aktenzeichen der Verfahren lauten VerfGH 22/22 (SOLIDARITÄT) und VerfGH 23/22 (APPD).

Quelle: Verfassungsgerichthof für das Land Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 3. März 2022

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