Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Februar 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutsche und iranische Staatsangehörige Solale M. erhoben.

Gegen die Angeschuldigte besteht der hinreichende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), der schweren Entziehung Minderjähriger (§ 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB) sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 Var. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigte lebte bereits in der Bundesrepublik nach einem zunehmend strengen islamischen Glaubensverständnis. Im Juni 2014 reiste sie mit ihrem Ehemann nach islamischen Ritus sowie ihren zwei minderjährigen Kindern über die Türkei nach Syrien aus. Der umgangsberechtigte Vater eines der Kinder war mit der Mitnahme des Kindes nicht einverstanden. Nachdem der sog. „Islamische Staat (IS)“ kurz nach ihrer Ankunft in Syrien das „Kalifat“ ausgerufen hatte, schlossen sich Solale M. und ihr Ehemann der Vereinigung an, mit deren radikal-islamistischen Ideologie sie sich identifizierten.

Zusammen mit den Kindern lebten sie sodann in verschiedenen Orten in dem vom IS beherrschten Gebiet, u.a. in Tabqa und Raqqa, obwohl in der näheren Umgebung regelmäßig schwere Kampfhandlungen und Bombardements stattfanden. Während ihr Ehemann an Vorbereitungen für Anschläge in Europa durch als Flüchtlinge getarnte Kämpfer des IS beteiligt war, schloss sich die Angeschuldigte der sog. „Katiba Nusaiba“ an, einer Kampfeinheit der Terrororganisation, die ihre ausschließlich weiblichen Mitglieder im Umgang mit Waffen und Sprengfallen unterwies. Zudem erzog sie ihre Kinder im Sinne der Ideologie des IS.

Ende 2017 verließ Solale M. mit ihren Kindern und ihrem Ehemann das IS-Gebiet, jedoch wurden sie auf ihrer Flucht von kurdischen Kräften aufgegriffen. Bis zu ihrer Ausreise am 6. Oktober 2021 befand sie sich mit ihren beiden Kindern in dem einem Lager im Nordosten Syriens.

Die Angeschuldigte wurde am 7. Oktober 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 47 und 48 vom 7. Oktober 2021).

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 4. März 2022

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