Die vom Reichstag des Norddeutschen Bundes beschlossene Verfassung tritt am 1. Juli desselben Jahres in Kraft. Mit dem Norddeutschen Bund einigen sich erstmals mehrere deutsche Landesfürsten auf die Bildung eines deutschen Bundestaates. Dieser war eine wichtige Vorstufe im Prozess der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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