Justizstaatssekretär Theis: „Mörder gehören bestraft! Die Ampelkoalition darf hier die Uhr nicht wieder zurückdrehen!“

Der saarländische Justizstaatssekretär Roland Theis tritt Überlegungen aus den Reihen der Koalitionsparteien der Bundesregierung entgegen, das gerade erst in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)“ wiederaufzuheben. Der neue FDP-Bundesjustizminister hatte sich kürzlich entsprechend geäußert.  

Mit dem gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, bei schwersten, unverjährbaren Straftaten (Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) das Strafverfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochen dann wiederaufzunehmen, wenn auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass der Freigesprochene doch wegen einer der genannten Straftaten verurteilt werden wird. Staatssekretär Theis: „Wenn jemand heute eines Mordes überführt werden kann, dessentwegen er früher etwa mangels moderner technischer Erkenntnismöglichkeiten aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, so gebührt der Herstellung materieller Gerechtigkeit der Vorrang vor dem Vertrauensschutz. Zu Unrecht freigesprochene Mörder dürfen sich nicht auf Dauer sicher fühlen. Sie trotz besserer Erkenntnis ungestraft auf freiem Fuß lassen zu müssen, ist für die Angehörigen der Opfer unerträglich. Die materielle Gerechtigkeit und der Schutz der Opfer müssen Vorrang vor dem Vertrauensschutz des Mörders haben.“

Das Gesetz greift ein bereits im Herbst 2020 von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder geäußertes Anliegen auf. Es ist vom Bundespräsidenten – nach eingehender Prüfung – zum Ende des vergangenen Jahres ausgefertigt worden und kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Zwischenzeitlich haben hochrangige Politiker der neuen Bundesregierung bis hin zum FDP-Bundesjustizminister Überlegungen geäußert, das Gesetz wiederaufheben zu wollen. Staatssekretär Theis verteidigt das Gesetz: „Mit dem Gesetz, das Unions- und SPD-Fraktion im 19. Deutschen Bundestag gemeinsam getragen haben, haben wir den Weg bereitet, in besonders gravierenden Fällen am Ende des Tages doch noch der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Gerade von der SPD erwarte ich, dass sie jetzt auch zu dem Gesetz steht und es – auch gegen ihre neuen Koalitionspartner im Bund – verteidigt! Wir werden jedenfalls dafür kämpfen, dass die Ampel hier nicht die Uhr zurückdreht!“

Das saarländische Justizministerium hat hierzu die unionsgeführten Landesjustizministerien angeschrieben und aufgefordert, das Anliegen der Justizministerkonferenz zu verteidigen und sich Bestrebungen, die erreichte Änderung wieder rückgängig zu machen, entschlossen entgegenzustellen.

Quelle: Ministerium der Justiz des Saarlandes, Pressemitteilung vom 4. März 2022

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