In einer mehrstündigen und emotional geführten Debatte, bei der die Fraktionsdisziplin aufgehoben ist, beschäftigen sich die Redner mit der Frage nach der Verjährungsfrist von Verbrechen nationalsozialistischer Täter.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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