Die Bundesregierung hat den am vergangenen Mittwoch vom Kabinett beschlossenen 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 (20/1000) eingebracht. Demnach soll der Bund in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von bis zu 457,6 Milliarden Euro leisten können. Gegenüber dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2021 fallen die Ausgaben um 99,5 Milliarden Euro beziehungsweise um 17,9 Prozent geringer aus. Die Nettokreditaufnahme soll laut Entwurf gegenüber dem vorläufigen Haushaltsabschluss mit 99,7 Milliarden Euro um 115,7 Milliarden Euro beziehungsweise um rund 54 Prozent geringer ausfallen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf werden für die Vorjahreswerte noch die Soll-Ansätze des 2. Nachtragshaushaltes angegeben.
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, im Laufe der nun beginnenden Haushaltsberatungen einen Ergänzungshaushalt vorzulegen. Der Ergänzungshaushalt soll die finanziellen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine abbilden. Der vorliegende Haushaltsentwurf basiert unter anderem auf den Projektion des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung, der vor den Entwicklungen in der Ukraine vorgelegt worden war.
Gegenüber dem im August 2021 von der vorherigen Bundesregierung eingebrachten 1. Regierungsentwurf (19/31500) fallen die Ausgaben und Einnahmen jeweils um 14,6 Milliarden Euro höher aus. In beiden Entwürfen ist eine Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Die im Entwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme liegt 80,6 Milliarden Euro über der nach der Schuldenregel des Artikel 115 Grundgesetz zulässigen Obergrenze. Für die höhere Kreditaufnahme muss der Bundestag – wie bereits in den beiden Vorjahren – einen entsprechenden Antrag zur Feststellung einer Notsituation beschließen.
Die im Entwurf geplanten Ausgaben verteilen sich unter anderem auf Personalausgaben in Höhe von 37,4 Milliarden Euro, sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro, den Schuldendienst in Höhe von 10,9 Milliarden Euro und Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 323,1 Milliarden Euro. Für die militärische Beschaffung werden im Haushaltsentwurf 20,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Das von der Bundesregierung angekündigte Sondervermögen für die Bundeswehr wird nicht im Haushalt abgebildet. Die Ausgaben für Investitionen sollen laut Entwurf 50,8 Milliarden Euro betragen.
Auf der Einnahmeseite geht der Entwurf von Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen in Höhe von 332,6 Milliarde Euro aus. Gegenüber dem vorläufigem Haushaltsabschluss 2021 ist das ein Plus von 19 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Münzeinnahmen sollen in diesem Jahr rund 17,9 Milliarden Euro betragen.
Der traditionell größte Einzeletat ist der Etat für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11). In 2022 sind laut Entwurf in diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von 160,1 Milliarden Euro geplant, das entspricht rund 35 Prozent der geplanten Gesamtausgaben. Der höchste Ansatz für Investitionen ist mit 21,9 Milliarden Euro im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vorgesehen.
Im Bereich der Bundesschuld (Einzelplan 32) geht die Bundesregierung aktuell davon aus, 2022 für Zinsen auf Bundesanleihen 12,9 Milliarden Euro auszugeben. Durch die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen rechnet die Bundesregierung mit Agio-Einnahmen im Zusammenhang mit der Emission von unter anderem Bundesanleihen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung plant im Regierungsentwurf (Einzelplan 60) mit weiteren Zuführungen an Sondervermögen. Dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ sollen 5,8 Milliarden Euro und dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 2,6 Milliarden Euro zugewiesen werden. In diesem Einzelplan sind zudem 1,5 Milliarden Euro für „Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven“ und zwölf Milliarden Euro für „Corona-Unternehmenshilfen“ etatisiert. Vorbehaltlich der Buchung in den jeweiligen Einzelplänen sind in dem Einzelplan zudem 2,7 Milliarden Euro für die „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik“ ausgewiesen. Gleiches gilt für den Ansatz von 1,3 Milliarden Euro zur „Verstärkung von internationalen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“. Zudem sind in dem Einzelplan unter anderem Globale Mehrausgaben „für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ in Höhe von 2,3 Milliarden Euro und „für Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Krisenbewältigung und Ernährungssicherheit im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise“ in Höhe von einer Milliarde Euro eingeplant.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 125 vom 18. März 2022

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