Ende vergangenen Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 43.684 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen. Zugleich waren im AZR 760.918 Personen mit Flüchtlingsschutz erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1048) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/584) schreibt. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2021 zudem 255.671 Personen mit subsidiärem Schutz erfasst. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (Abschiebungsverbote) waren den Angaben zufolge zum Jahreswechsel 136.156 Menschen erfasst und mit einer Duldung 242.029 Menschen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 135 vom 23. März 2022

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