Ab dem 1. April 2022 können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ihre Sitzungen in Robe leiten. Das Ministerium hat die entsprechende Vorschrift geändert, in der es ab dem 1. April 2022 heißt:

„Rechtspfleger können, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist, in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen eine Robe tragen.“

Die Nutzung einer Robe ist freiwillig und obliegt der Entscheidung des sitzungsleitenden Rechtspflegers.

Staatssekretär Roland Theis und Mathias Bölinger, Vorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger Landesverband Saarland e.V. haben sich hierzu und anderen Themen heute im Ministerium der Justiz ausgetauscht.

Landesvorsitzender Mathias Bölinger: „Mit der Möglichkeit, in Robe verhandeln zu können, wurde eine langjährige Forderung des Bundes Deutscher Rechtspfleger umgesetzt. Das freut uns sehr! Nunmehr wird die besondere Funktion des Rechtspflegers beispielsweise bei Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen auch optisch im Gerichtssaal sichtbar.“

Staatssekretär Roland Theis: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen in der Justiz wichtige Aufgaben und sind wie Richterinnen und Richter in ihrer Unabhängigkeit nur dem Gesetz und Recht unterworfen. Die Robe gilt als Symbol für Unparteilichkeit der Justiz und daher ist es konsequent, dass ab April die saarländischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Robe verhandeln dürfen.“

Hintergrund:

Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (Beamte des gehobenen Justizdienstes) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben einschließlich der eigenständigen Leitung von Verhandlungen, etwa in Zwangsversteigerungsverfahren, wahr. Dabei sind sie gemäß § 9 RpflG sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Die Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin und zum Diplom-Rechtspflegerin umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen/Baden-Württemberg und praktische Ausbildungszeiten bei Justizbehörden. Insgesamt dauert der beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst drei Jahre. Er gliedert sich in einem modular aufgebauten Studienplan wie folgt:

  • Studium I: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
  • Studienpraxis: 12 Monate – bei mehreren Amtsgerichten und bei der Staatsanwaltschaft
  • Studium II: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
  • Rechtspflegerexamen

Quelle: Justizministerium des Saarlandes, Pressemitteilung vom 25. März 2022

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