. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 24. März 2022 die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen 46-jährigen gambischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (5 StS 1/22). Der Angeklagte befindet sich seit dem 16. März 2021 in Untersuchungshaft.

Dem Angeklagten wird in drei Fällen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs, VStGB) in Tateinheit mit Mord vorgeworfen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch verblieben sein soll.

Der Angeklagte soll Mitglied einer ehemaligen Sondereinheit der gambischen Streitkräfte gewesen sein, dem sog. Patrol Team. Diese Einheit, die auch die „Junglers“ genannt wurde, soll illegale Tötungsbefehle des damaligen gambischen Staatspräsidenten Yahya Jammeh ausgeführt haben. Ziel dieser Einsätze sei es gewesen, die gambische Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken. Konkret soll der Angeklagte in drei Fällen Mitglieder seiner Einheit als Fahrer zu solchen Liquidierungen gebracht und im Anschluss wieder weggefahren haben:

Ende Dezember 2003 habe ein Rechtsanwalt getötet werden sollen, der eine bei dem Präsidenten in Ungnade gefallene Person verteidigt hatte. Ein Mitglied der Einheit soll mehrere Schüsse auf ihn abgegeben haben. Der Rechtsanwalt überlebte schwer verletzt.

Ein Jahr später soll das „Patrol Team“ einen regierungskritischen gambischen Journalisten in dessen Fahrzeug angehalten und erschossen haben. Gemeinsam mit einem weiteren Fahrzeug des „Patrol Teams“ habe der Angeklagte dabei das Auto des Journalisten „eingekesselt“.

In der Folgezeit, wahrscheinlich im Jahr 2006, sollen Mitglieder der Einheit einen mutmaßlichen Gegner des gambischen Präsidenten erschossen haben. Der Angeklagte soll sowohl die übrigen Mittäter als auch das spätere Opfer zum Tatort gefahren haben.

Diese dem Angeklagten zur Last gelegten Taten sind mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 25. April. 2022, um 09:00 Uhr.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, Pressemitteilung vom 30. März 2022

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