In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
am Main – Eingreifreserve –, des Polizeipräsidiums Mittelhessen und des Hessischen
Landeskriminalamts (HLKA) im Rahmen der Besondere Aufbauorganisation (BAO)
effectus sind am 30.03.2022 wegen des Verdachts der Vorbereitung der Herbeiführung
einer Sprengstoffexplosion und Verabredung zu einem Verbrechen drei niederländische
Staatsangehörige durch Spezialkräfte der hessischen und nordrhein-westfälischen
Polizei festgenommen worden.

Bei den Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 31 Jahren soll es sich um Angehörige
einer niederländischen Tätergruppierung handeln, die sich auf Sprengungen von
Geldautomaten spezialisiert hat. Sie stehen im Verdacht, die Sprengung eines Geldautomaten
in Mittelhessen vorbereitet zu haben, um an das darin befindliche Bargeld
zu gelangen. Die Beschuldigten sollen in der Nacht vom 29.03.2022 auf den
30.03.2022 mit einem hochmotorisierten Fahrzeug aus den Niederlanden nach
Deutschland eingereist sein. In dem Fahrzeug der Beschuldigten befanden sich zwei
Sprengvorrichtungen und Sprengwerkzeug. Aufgrund eines Hinweises der niederländischen
Polizei konnten die Beschuldigten noch vor der Sprengung eines Geldautomaten
durch Spezialkräfte im Raum Bad Nauheim festgenommen werden.

Nach der Festnahme der Beschuldigten wurden die sichergestellten Sprengsätze vor
Ort durch Sprengtechniker der Polizei Rheinland-Pfalz kontrolliert gesprengt und damit
unschädlich gemacht.

Die Beschuldigten wurden am 31.03.2022 dem Haftrichter am Amtsgericht Friedberg
(Hessen) vorgeführt, der gegen sie Untersuchungshaft angeordnet hat.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt
(HLKA) danken den beteiligten Einsatzkräften der Polizeipräsidien Dortmund
und Köln sowie Mittelhessen (Polizeidirektion Wetterau), des Landeskriminalamts
Rheinland-Pfalz sowie der Staatsanwaltschaft Midden-Nederland und der Kriminalpolizei
Utrecht für die hervorragende Zusammenarbeit, die zu der Festnahme der Beschuldigten
geführt hat.

Weitere Hintergrundinformationen zum Kriminalitätsphänomen
Im Jahr 2021 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen gestiegen. Es wurden 56 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst, in jedenfalls 27 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen.
Demgegenüber wurden im Jahr 2020 30 Fälle festgestellt, wobei es in 24 Fällen bei einem
Versuch blieb.
Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2021 zu einem Sachschaden
von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten
Bargeld in Höhe von über 2,5 Mio. Euro. Im Jahr 2022 kam es in Hessen bislang zu 8 Sprengungen von
Geldautomaten.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 1. April 2022

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