Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Barbara Geiger zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.

Barbara Geiger wurde 1981 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit einem Auslandstrimester an der University of Oxford. Nach den juristischen Staatsexamina arbeitete sie ab 2008 zunächst als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, bevor sie 2012 in die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit eintrat. Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im Jahr 2020 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt.

Sie ist Autorin von Aufsätzen und Anmerkungen in juristischen Fachzeitschriften und Mitautorin eines Kommentars zum SGB V.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Barbara Geiger dem für gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen.

Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 1. April 2022

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