Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat davor gewarnt, Ukraine-Flüchtlingen künftig ab dem Tag ihrer Ankunft Sozialleistungen wie Hartz-IV-Empfänger zuzugestehen. „Es steht außer Frage, dass wir den Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch helfen wollen. Das haben wir durch unser schnelles und solidarisches Handeln auch bewiesen“, so der Innenminister. Für eine zusätzliche Privilegierung bestehe aber überhaupt keine Notwendigkeit: „Ich halte die sogar in Teilen der Bundesregierung diskutierte Gleichstellung mit der Sozialhilfe für vollkommen übertrieben. Wir reden hier bei einer vier-köpfigen Familie von über 200 Euro mehr im Monat als für andere Flüchtlinge.“ Nach der geltenden Rechtslage stehen ukrainischen Kriegsflüchtlingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu.

Eine Angleichung auf Hartz IV-Niveau hält Herrmann nicht nur wegen der finanziellen Mehrbelastung für problematisch: „Das kann auch die Akzeptanz in der Bevölkerung und eine gerechte Verteilung innerhalb Europas gefährden. Gerade diejenigen, die in den anderen EU-Staaten keine persönlichen Beziehungen haben, werden bei derart hohen Sozialleistungen Deutschland vorziehen“, prognostizierte Herrmann.

Herrmann kündigte daher an, sich auf Bundesebene nachdrücklich gegen einen solchen Systemwechsel einzusetzen. „Ich kann nachvollziehen, dass sich viele Bundesländer vom Bund bei der Kostenfrage vernachlässigt fühlen. Der Bund darf die Länder und Kommunen bei der Frage der Kosten nicht alleine lassen. Ich erwarte hier von der Bundesregierung mehr als nur schöne Worte.“ Deshalb auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu setzen, um eine volle Kostentragung des Bundes zu erzielen, sei aber die falsche Lösung. Das könne zwar kurzfristig die Länder entlasten, würde aber  mittel- und langfristig zu zahlreichen Folgeproblemen führen, etwa im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der Unterbringungssituation.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 1. April 2022

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