Kabinett beschließt Durchführungsgesetz für die EU-Verordnung zur Bekämpfung von terroristischen Onlineinhalten

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte beschlossen. Nach dieser Verordnung müssen terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach einer behördlichen Anordnung gelöscht werden. In Deutschland wird hierfür das Bundeskriminalamt zuständig sein.

Terroristische Inhalte sind insbesondere Inhalte, die zu terroristischen Taten anstiften oder anleiten, mit solchen Taten drohen oder solche Taten verherrlichen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Terrorpropaganda schnellstens zu stoppen, ist von großer Bedeutung, um weitere Radikalisierungen zu stoppen und schwere Gewalttaten zu verhindern. Daher ist die EU-Verordnung, die ab dem Sommer anwendbar ist, ein Meilenstein: Videos und Texte, mit denen zu terroristischen Taten angestachelt, Taten verherrlicht oder Menschen bedroht werden, müssen dann innerhalb von einer Stunde nach behördlicher Aufforderung gelöscht werden. Hierfür wird in Deutschland nach unserem heutigen Gesetzentwurf das Bundeskriminalamt zuständig sein. Kommen die Plattformen dem nicht nach, drohen empfindliche Geldbußen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Spirale von Hass und Gewalt auf digitalen Plattformen zu stoppen.“

Die Verordnung (EU) 2021/784 ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten und wird ab 7. Juni 2022 anwendbar sein. Sie enthält einheitliche Vorschriften, durch die Online-Plattformen eine aktivere Rolle bei der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte übernehmen und solche Inhalte innerhalb kürzester Zeit aus dem Internet entfernen müssen. Die Ein-Stunden-Regel ist deshalb so wichtig, weil der größte Schaden durch terroristische Inhalte in den ersten Stunden nach ihrem Erscheinen entsteht.

Zudem werden die zuständigen nationalen Behörden dazu ermächtigt, gegenüber allen Internetunternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, die unverzügliche Entfernung terroristischer Inhalte auch grenzüberschreitend in anderen EU-Staaten anzuordnen.

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die notwendigen Anpassungen des nationalen Rechts vor, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung zu gewährleisten. Insbesondere regelt er Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten deutschen Behörden sowie die nationale Ausgestaltung der Sanktionsbestimmungen in Form von Bußgeldtatbeständen. Die EU-Verordnung sieht empfindliche Geldbußen bei systematischen Verstößen großer Unternehmen vor. Diese können bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr betragen.

Zuständige Behörde für den Erlass von Entfernungsanordnungen sowie zur Überprüfung ausländischer Entfernungsanordnungen wird danach das Bundeskriminalamt sein. Es ist vorgesehen, dass das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeitet. Die Bundesnetzagentur soll die Durchführung spezifischer Maßnahmen der Diensteanbieter überwachen sowie Pflichtverstöße sanktionieren.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 6. April 2022

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