Die Einbindung des Bundeskriminalamts in die Bearbeitung der Komplexe „EncroChat“, „SkyECC“, „Anom“ und „Double-VPN“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/970). Darin schrieb die Fraktion, dass Europol die Mitgliedstaaten bei der Zerschlagung von „Hochwertzielen“ auf Basis von Daten des verschlüsselten Messengers „EncroChat“ unterstützt habe. Außerdem habe Europol Daten analysiert, die aus dem verschlüsselten Kommunikationsdienst des kanadischen Anbieters „SkyECC“ stammen.

Weiter führte die Fraktion aus, dass das US-amerikanische FBI mit der australischen Bundespolizei bekannt gemacht habe, unter dem Namen „Anom“ eine Scheinfirma für verschlüsselte Telefone verdeckt betrieben zu haben. Die darüber erlangten 27 Millionen Nachrichten seien daraufhin von Europol und 16 anderen Ländern analysiert und für Razzien genutzt worden. Europol koordiniere außerdem europäische Ermittlungen, „nachdem Behörden in Europa, Kanada und den USA die Server und Internetdomains des virtuellen privaten Netzwerks ,Double-VPN‘ beschlagnahmt haben“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt,ist das BKA im Rahmen der Zentralstellenaufgabe in die nationale und internationale Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der genannten Komplexe eingebunden. Den Angaben zufolge informierte das Bundeskriminalamt im Juni 2020 die Bundesländer über die Existenz und das Vorliegen der „EncroChat“-Datenbestände beim BKA. Mit Blick auf „SkyECC“ schreibt die Bundesregierung, das BKA habe die Länder im Februar 2021 über die Existenz von Daten eines weiteren Kryptohandy-Anbieters bei Europol informiert.

Zu „Anom“ heißt es in der Antwort dazu, dass das hessische Landeskriminalamt im Januar 2021 und die übrigen Länder im Februar 2021 über die bereits beim Bundeskriminalamt vorliegenden Daten informiert worden seien. Hinsichtlich „Double-VPN“ führt die Bundesregierung in diesem Kontext aus, das BKA habe die im Rahmen eines hiesigen Ermittlungsverfahrens erlangten Daten im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion den Polizeien der Länder im Juli 2021 zur Verfügung gestellt.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 154 vom 6. April 2022

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