Mit Entscheidung vom 5. April 2022 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof einen An-trag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren abgelehnt, in dem sich verschiedene sog. Beamtengewerkschaften, die im Bayerischen Beamtenbund e. V. organisiert sind, gegen Vorschriften des Bayerischen Lobbyregistergesetzes (BayLobbyRG) wenden.

Quelle: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung vom 6. April 2022

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