Mietwucher muss nach dem Willen von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stärker bekämpft werden. Bayern drängt schon seit Längerem auf eine Reform zum effektiveren Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung. Eisenreich: „Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg in Ballungsräumen sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat beschlossen, Mietwucher besser zu bekämpfen. Auch die Bußgelder sollen höher werden.“ Bayern hatte dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, für den der Bundesrat bereits am 11. Februar dieses Jahres erneut gestimmt hat. Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen waren dem Antrag beigetreten. Eisenreich weiter: „Die Bundesregierung blockiert bisher. Dafür habe ich kein Verständnis. Ich erwarte, dass Mietwucher endlich entschlossen bekämpft wird und wir gegen schwarze Scharfe unter den Vermietern vorgehen können. Viele Vermieter handeln verantwortungsvoll. Schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Offensichtlich nimmt Bundesjustizminister Marco Buschmann die Sorgen von Mieterinnen und Mietern nicht ernst.“

Was eine unangemessen hohe Miete ist, definiert derzeit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs. Die vertraglich vereinbarte Miete muss in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Mieter sich in einer Zwangslage befunden hat und deshalb auf den Abschluss des Mietvertrags angewiesen war. Der Vermieter muss diese Notlage wiederum erkannt und ausgenutzt haben. Eisenreich: „Diese Hürden sind zu hoch. Vor allem das Ausnutzen der Zwangslage lässt sich praktisch kaum nachweisen.“ Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist. Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro Vermieter von der Forderung überhöhter Mieten abhalten.

Hintergrund:

Die Diskussion um § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs geht bereits länger zurück. Bereits früher hatten die Länder Hamburg, Bremen, NRW und Berlin Initiativen dazu vorgelegt. Der Bundesrat stimmte dann im Jahr 2019 für die Einbringung des bayerischen Gesetzentwurfs beim Bundestag. Im Februar dieses Jahres stimmt der Bundesrat erneut für den bayerischen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 11. April 2022

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