Im Berichtsjahr 2021 sind die Eingangszahlen am Verwaltungsgericht weiter zurückgegangen; sie liegen mit 5.309 Neueingängen jetzt unter dem Mittel der letzten zehn Jahre (6.708). Mit 2.403 Eingängen stellt das Asylrecht daran nach wie vor den größten Anteil (45%), auch wenn die Neueingänge hier – nach einer Spitze von 9.315 im Jahr 2017 – ebenfalls weiter zurückgegangen sind. Selbst wenn sich dieser Trend fortsetzen würde, ist dies allerdings kein Grund zur Entwarnung.

Abzuarbeiten bleibt insbesondere der nach wie vor hohe Bestand an Asylverfahren. Dies wird sich selbst bei gleichbleibender Personalstärke noch über Jahre hinziehen und gelingt außerdem nur, wenn mehr Verfahren erledigt werden können als im gleichen Jahr eingehen. Die Eingangszahlen im Asylbereich wiederum bleiben ungewiss; eher ist mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. So kündigt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell an, nunmehr über rund 44.000 zurückgestellte Verfahren entscheiden zu wollen, die die Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Griechenland betreffen. Gleichzeitig ergeben sich schon jetzt zu lange Verfahrensdauern: Von der Klage bis zum Urteil mussten sich die Beteiligten im Schnitt mehr als eineinhalb Jahre gedulden.

Die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist am Verwaltungsgericht von 190 auf 151 zurückgegangen (deren Anteil an den Gesamteingängen von 3,3% auf 2,8%).

Betrachtet über alle Verfahrensarten hinweg sind auch die Eingänge am Oberverwaltungsgericht zurückgegangen, liegen im Berichtsjahr 2021 mit 1.289 aber noch über dem Mittel der letzten zehn Jahre (1.201). Nach Jahren steigender Zahlen sind nun auch die Neueingänge im Asylbereich zurückgegangen. So konnte die in den letzten Jahren zu beobachtende Zunahme des Bestandes anhängiger Verfahren zwar gestoppt, ein nennenswerter Abbau aber nicht erreicht werden. Des Weiteren kann nicht angenommen werden, dass das Gericht bei gleichbleibender Personalausstattung den erreichten Stand wird halten können.

Auffällig ist die gestiegene Zahl neu eingegangener erstinstanzlicher Verfahren, die sich auf die Planung und Genehmigung strukturrelevanter Großvorhaben beziehen, hier insbesondere auf den Ausbau der Windkraft. Allein 54 Anträge sind gegen die entsprechenden Raumordnungspläne des Landes gerichtet. Hinzu kommen aufgrund einer gesetzlich neu zugewiesenen Zuständigkeit weitere 34 Verfahren, die sich auf die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen beziehen – in keinem anderen Bundesland ist diese Zahl so hoch. Damit einher geht ein erheblich gewachsener Bestand an noch abzuarbeitenden erstinstanzlichen Verfahren und eine auffällige Zunahme der durchschnittlichen Verfahrensdauer auf nunmehr 2 Jahre und 7 Monate. Mit 1 Jahr und 10 Monaten zwar niedriger, aber dennoch zu optimieren ist die durchschnittliche Verfahrensdauer, bis es in den Berufungsverfahren zu einem Urteil kommt.

Die Zahl der Neueingänge im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist hier von 159 auf 56 Verfahren zurückgegangen (deren Anteil an den Gesamteingängen von 10,4% auf 4,3%).

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 11. April 2022

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