Mit nur sieben Gegenstimmen stimmt der am 3. März erstmals in ganz Deutschland gewählte Reichstag der „Bismarckschen Reichsverfassung“ zu, die unter anderem den Kaiser an die Spitze der Exekutive und des Heeres stellt. Er kann zudem den Reichstag einberufen und auflösen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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