Wie schon seit Jahren, so hat auch im Jahr 2021 der Anteil der Nachbarschaftssachen in Zivilverfahren bei den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern weit unter zwei Prozent gelegen. Die Amtsgerichte hatten insgesamt rund 12.400 Zivilverfahren erledigt, davon 149 Verfahren in Nachbarschaftssachen. Das war ein Anteil von 1,2 Prozent. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 1,3 Prozent, die Gesamtzahl der erledigten Zivilverfahren in Nachbarschaftssachen sank von 2020 zu 2021 leicht um vier, die Zahl der Zivilverfahren insgesamt sank um 1.137. Vergleichbar mit Mecklenburg-Vorpommern ist Thüringen. Dort gibt es im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarschaftsgesetz. Doch auch in Thüringen ist seit Jahren der Anteil der erledigten Nachbarschaftssachen konstant niedrig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil im Jahr 2020 bei knapp 1,7 Prozent von insgesamt gut 15.000 vor den dortigen Amtsgerichten erledigten Zivilverfahren.

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „In der Nachbarschaft lebt es sich besser, wenn sich alle verstehen. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme schaffen ein gutes Klima für ein friedliches Miteinander. Das setzt Einsicht und gegenseitiges Verständnis voraus. Beides lässt sich nicht per Gericht erzwingen. Es braucht dazu dialogbereite Nachbarinnen und Nachbarn. Ein Kompromiss, der gemeinsam im Dialog gefunden wird, ist standfester. Zwar hat Mecklenburg-Vorpommern kein spezielles Nachbarschaftsgesetz. Doch leben wir nicht im rechtsfreien Nachbarschaftsraum. Rechte und Pflichten aus dem BGB gelten hier ebenso.“ Über das Nachbarschaftsrecht in M-V informiert die Broschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“. Sie ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online.

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