Um einen etwaigen Reformbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1366) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1210). Wie die Bundesregierung darin mit Stand vom 8. April darlegt, führen das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesjustizministerium aktuell eine gemeinsame Erhebung bei den Anwendern der geltenden Regelung zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen durch, „um in Ermangelung einer statistischen Erfassung in diesem Bereich eine gemeinsame und belastbare Grundlage zu schaffen“. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Erhebung werde sie gegebenenfalls eine gesetzliche Anpassung der bestehenden Regelungen zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen in dieser Legislaturperiode anstreben, führt die Bundesregierung weiter aus.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 177 vom 19. April 2022

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