Das Jahr 2021 war auch beim Verwaltungsgericht Münster erneut in mehrfacher Hinsicht durch die Corona-Pandemie geprägt. Eine besondere Herausforderung schon in organisatorischer Hinsicht stellte es dar, dass insgesamt 3.397 Eil- und Hauptverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen waren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Verfahren, mit denen Unternehmen aus der fleischverarbeitenden Industrie vom Land Nordrhein-Westfalen die Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen verlangen, die sie während behördlich angeordneter Quarantäne an ihre Arbeitnehmer geleistet haben. Das Gericht hat für die Bearbeitung dieser Verfahren eine besondere, mit sechs Richterinnen und Richtern besetzte Kammer gebildet. Diese hat die ersten mündlichen Verhandlungen aus diesem Komplex für den 19. Mai 2022 anberaumt.

Auf Grund der genannten Corona-Verfahren ist die Gesamtzahl der Neueingänge wieder in erheblichem Umfang angestiegen, nachdem sie in den vorangegangenen Jahren zurückgegangen war.

Die allgemeine Geschäftsentwicklung im Überblick:

Geschäftsentwicklung

in den letzten

fünf Jahren

(Quelle: IT.NRW) Jahr Eingänge Erledigungen Anhang am Jahresende

2017 9.806 7.982 6.578

2018 5.340 5.836 6.082

2019 4.629 5.681 5.030

2020 4.211 4.730 4.511

2021 6.938 4.231 7.218

Dabei war allerdings im Bereich des Asylrechts eine erneut gesunkene Zahl der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen. Während 2020 noch insgesamt 1.920 neue Verfahren registriert worden waren, waren es 2021 nur noch 1.652.

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren:

Geschäftsentwicklung

in den letzten

fünf Jahren

(Quelle: IT.NRW) Jahr Eingänge Erledigungen Anhang am Jahresende

2017 7.568 6.040 4.917

2018 3.074 3.743 4.248

2019 2.432 3.390 3.290

2020 1.920 2.590 2.620

2021 1.652 2.013 2.259

Durch den Rückgang der Asylverfahren hat sich allerdings die Arbeitsbelastung für die einzelnen mit dem Asylrecht befassten Richterinnen und Richter nicht verringert. Denn zum Jahresende fielen einige der Stellen weg, die seit 2016 wegen der hohen Zahl der eingehenden Asylverfahren befristet geschaffen und zum Teil mit aus Amts- und Landgerichten, aus der Finanz- und aus der Sozialgerichtsbarkeit abgeordneten Personen besetzt worden waren.

Trotz der vielfältigen Belastungen ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren sowohl bei den sogenannten klassischen Rechtsgebieten als auch bei den Asylverfahren im Vergleich zu 2020 fast unverändert geblieben.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten:

Entwicklung der Verfahrensdauer

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)

(Quelle: IT.NRW) Jahr Hauptsacheverfahren Eilverfahren

2017 9,7 1,4

2018 10,3 1,5

2019 12,3 1,6

2020 11,6 1,5

2021 11,6 1,7

Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren:

Entwicklung der Verfahrensdauer

in den letzten fünf Jahren (in Monaten)

(Quelle: IT.NRW) Jahr Hauptsacheverfahren Eilverfahren

2017 7,1 0,8

2018 11,7 0,9

2019 17,9 0,8

2020 22,5 0,8

2021 23,3 0,7

Außerdem gab es beim Verwaltungsgericht Münster im Jahr 2021 einige einschneidende Neuerungen:

Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist die bisherige Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Münster, Elisabeth Rapsch, zur neuen Präsidentin des Gerichts ernannt worden. Sie trat die Nachfolge des in den Ruhestand getretenen Manfred Koopmann an und übernahm den Vorsitz der unter anderem mit dem Kommunalrecht, dem Schulrecht, dem Staatsorganisationsrecht und dem Polizei- und Ordnungsrecht befassten 1. Kammer des Gerichts.

Seit Beginn des Jahres 2021 wurden alle Kammern des Gerichts schrittweise auf die Verfahrensbearbeitung anhand der sogenannten eAkte umgestellt. Seitdem werden alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Bereits zuvor anhängige Verfahren werden in Papierform weitergeführt. Damit besteht beim Verwaltungsgericht Münster jetzt die digitale Infrastruktur, um elektronisch eingehende Klagen, Anträge, Schriftsätze und sonstige Dokumente ohne „Medienbruch“ zu bearbeiten. So sind seit dem 1. Januar 2022 die Anwaltschaft sowie die Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, Dokumente bei Gericht – unter Beachtung der hierfür maßgeblichen Vorschriften – ausschließlich elektronisch einzureichen.

Neu ist auch, dass beim Verwaltungsgericht Münster nunmehr die Möglichkeit besteht, mündliche Verhandlungen online per Video-Konferenz durchzuführen. Die Verhandlungen finden in einem sogenannten virtuellen Meetingroom statt, zu dem die Prozessbeteiligten dann Zugriff über ihren Internetbrowser erhalten. Hierfür ist ein besonderer Sitzungssaal eingerichtet und mit der erforderlichen Technik ausgestattet worden. Soweit die Verhandlungen öffentlich sind, besteht auch hier die Möglichkeit, sie im Sitzungssaal zu verfolgen. Den ersten Termin dieser Art mit vielen Beteiligten hat die 5. Kammer des Gerichts bereits im März 2021 durchgeführt.

Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Pressemitteilung vom 19. April 2022

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