Erstmals wird mit dem Gesetz ab dem 1. Januar 1968 in der Bundesrepublik Deutschland eine Mehrwertsteuer eingeführt. Sie beträgt 10 Prozent, ist aber für bestimmte Produkte wie Nahrungsmittel oder Druckerzeugnisse auf 5 Prozent ermäßigt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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