Das Bundesministerium für Justiz greift nach eigenen Angaben bei der Umsetzung familienrechtlicher Vorhaben des Koalitionsvertrages auf „umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden“ zurück. „Zu diesen zählen vor allem Ergebnisse des Arbeitskreises ‚Abstammungsrecht‘ (2015-2017), der Arbeitsgruppe ‚Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung‘ (2016-2017) und der Arbeitsgruppe ‚Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung‘ (2018-2019)“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1554) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Novellierung des Familienrechts. Den Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen hätten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen wie der Rechtsprechung, Anwaltschaft und Hochschulen angehört. „Ob und gegebenenfalls welche weiteren Interessengruppen und Experten im aktuellen Ausgestaltungsprozess noch angehört werden sollten und in welcher Form, wird im weiteren Verlauf noch geprüft werden“, heißt es weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 205 vom 2. Mai 2022

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