Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 13. April 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen das Mit- glied des Deutschen Bundestags Andreas Scheuer sowie gegen Staatssekretär a. D. Dr. Gerhard Schulz wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage vor dem 2. Un- tersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (§ 162 Abs. 2 i.V.m. § 153 StGB) eingeleitet. Dem Verfahren liegen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zu- grunde. Es besteht der Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO, dass die Beschul- digten bei ihren zeugenschaftlichen Vernehmungen vor dem Untersuchungsausschuss be- wusst wahrheitswidrig ausgesagt haben, nach ihrer Erinnerung habe es kein Angebot des de- signierten Mautbetreiberkonsortiums „Paspagon“ zur Verschiebung des Vertragsabschlusses auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben. Bezüglich des Beschuldigten Scheuer war zuvor die Präsidentin des Deutschen Bundestags unter Beachtung der immunitätsrechtlichen Vorgaben über die beabsichtigte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden.
Mit den erforderlichen polizeilichen Ermittlungen wurde das Landeskriminalamt der Polizei Berlin beauftragt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 3. Mai 2022

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