Die Zahl antijüdischer Straftaten in Europa, Deutschland und Bayern steigt seit Jahren. Bereits im Jahr 2020 gab es mit 2351 antisemitisch motivierten Straftaten einen Höchststand in der Bundesrepublik. Wie die Bundesinnenministerin heute (10. Mai) in Berlin bekanntgab, ist die Zahl im vergangenen Jahr weiter auf 3027 gestiegen. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Das ist eine Steigerung von nahezu 30 Prozent im Jahr 2021. Der Judenhass hat ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Wir in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Jüdinnen und Juden. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, alles für den Schutz des jüdischen Lebens in Deutschland zu tun. Jeder ist gefordert. Auch der Rechtsstaat muss seine Strukturen im Kampf gegen Antisemitismus weiter verstärken.“

Bayern geht mit einem Maßnahmenbündel gegen judenfeindliche Straftaten vor. Eisenreich: „Die bayerische Justiz hat bereits seit 2018 Antisemitismusbeauftragte bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg. Im Oktober vergangenen Jahres habe ich Oberstaatsanwalt Andreas Franck zum Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz berufen. Er koordiniert hauptamtlich und übergeordnet für ganz Bayern das besondere Engagement der bayerischen Justiz bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten.“

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte ist bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) angesiedelt. Dadurch kann er in besonders bedeutenden Fällen selbst bayernweit Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten führen. Eisenreich: „Durch seine herausgehobene Stellung kann der Zentrale Antisemitismusbeauftragte zusammenhängende Ermittlungsverfahren koordinieren und auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Das hat sich beispielsweise beim Vorgehen gegen Judensterne mit Aufschriften wie ‚Ungeimpft‘ bewährt, die bei Corona-Demonstrationen getragen werden.“

Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes). Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmalgenannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).

Der Minister abschließend: „Bei uns darf es keinen Platz für Judenhass geben. Antisemitismus muss erkannt, benannt und bekämpft werden. Aus dieser Überzeugung und Verantwortung führt die bayerische Justiz den Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus entschlossen und konsequent.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 10. Mai 2022

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