Am Montag wurden nach fünfjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit am Amtsgericht Osnabrück sechs Landwirtschaftsrichter/innen von der Präsidentin des Amtsgericht Dr. Hölscher verabschiedet. Frau Dr. Hölscher dankte für die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes und verwies in ihrer Ansprache auf die besondere und wichtige Stellung der ehrenamtlichen Landwirtschaftrichter/innen. Anschließend fand noch ein gemeinsames Gespräch über die vergangenen Jahre mit den mit Landwirtschaftssachen betrauten Berufsrichterinnen Frau Dr. Plorin und Frau Zurheide statt. Ehrenamtliche Landwirtschaftsrichter/innen üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter/innen aus. Das Landwirtschaftsgericht wird in der Regel mit einem/r Berufsrichter/in als Vorsitzendem/r und zwei ehrenamtlichen Richter/innen besetzt. Bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Landwirtschaftssachen handelt es sich um Landwirtinnen und Landwirte. Sie werden auf die Dauer von 5 Jahren berufen; eine wiederholte Berufung ist zulässig. Die ehrenamtlichen Richter/innen in Landwirtschaftssachen beim Amtsgericht Osnabrück werden von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg aufgrund einer Vorschlagsliste der Landwirtschaftskammer berufen.

Quelle: Amtsgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 11. Mai 2022

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