Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das Landesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz (Antisemitismusbeauftragtengesetz) beschlossen.

„Ich freue mich, dass der Landtag die Möglichkeit des laufenden Gesetzgebungsverfahrens nutzen konnte, um eine gesetzliche Grundlage und einen Rahmen für die Aufgaben und Befugnisse der Beauftragten oder des Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Bis zu der Schaffung des Einsichts- und Auskunftsrechts war es den Behörden – mangels Rechtsgrundlage –verwehrt, dem Auskunftsbegehren nachzukommen. Als Gegenstück zum Auskunftsrecht wurden auch datenschutzrechtliche Regelungen für die von Behörden zu übermittelnden beziehungsweise übermittelten Daten getroffen. Durch das Antisemitismusbeauftragtengesetz wird die Position der Beauftragten oder des Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen ausgeformt und gestärkt. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen – leider zunehmenden – Antisemitismus und mir auch persönlich ein großes Anliegen!“

Information:

Als erstes Bundesland überhaupt hat Rheinland-Pfalz bereits 2017 die Stelle einer oder eines Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz geschaffen.

Dieses Amt wird seit April 2022 von Monika Fuhr ausgeübt.

Die oder der Beauftragte für jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz und Antisemitismusfragen koordiniert seitdem als zentrale Stelle sämtliche Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus sowie zur Sicherung und Förderung jüdischen Lebens im Land.

Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 11. Mai 2022

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