08:30 Uhr: BGH – Verhandlungstermin „Anspruch auf Unterlassung des Betriebs eines kommunalen Internetportals

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein Internetangebot in Form eines Stadtportals zu betreiben, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch in größerem Umfang Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist ein Verlag, der neben Tageszeitungen in Form von Printmedien auch digitale Medien anbietet, darunter ein Nachrichtenportal. Die beklagte Stadt betreibt ein Internetportal, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Nach der über das Internetportal abrufbaren Eigenwerbung soll es umfassend und aktuell über das Geschehen in der Stadt informieren.

Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie ist der Auffassung, das Internetportal überschreite die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit und sei deshalb nach § 3a UWG in Verbindung mit dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne der Presse wettbewerbswidrig.

09:00 Uhr: Deutscher Bundestag – 34. Sitzung

09:30 Uhr: OLG Hamburg – Staatsschutzverfahren gegen 21-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagsvorbereitung

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der bis 2013 in Hamburg und später in Marokko aufgewachsene Angeklagte sich im Sinne der islamistischen Ideologie der Vereinigung „Al-Qaida“ radikalisierte und sich dem bewaffneten Jihad verbunden sah, als er im Jahr 2020 nach Deutschland zurückkehrte. Anfang 2021 soll er zur Vorbereitung eines Anschlags, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem 20. Jahrestags der Anschläge vom 11. September habe stehen sollen, begonnen haben, sich Materialien für den Bau eines Sprengsatzes zu beschaffen. Dieser habe ähnlich dem Sprengsatz, der beim Anschlag auf den Boston-Marathon am 15. April 2013 verwendet worden sei, aus einem mit Schwarzpulver und Metallteilen gefüllten Metallgefäß bestehen sollen.

Darüber hinaus sei der Angeklagte im Darknet mit einem vermeintlichen Waffenhändler in Kontakt getreten, bei dem es sich tatsächlich um einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten gehandelt habe. Der Angeklagte habe eine halbautomatische Schusswaffe „Makarov“ mit 50 Patronen Munition und eine Handgranate bestellt, die er ebenfalls zur Begehung des Anschlags habe einsetzen wollen. Bei der für den 26. August 2021 vereinbarten Übergabe der Waffen in Hamburg habe der Angeklagten die ihm zum Schein angebotenen Waffen gegen Barzahlung kaufen wollen, woraufhin der Angeklagte festgenommen wurde. Seitdem befindet der Angeklagte sich in Untersuchungshaft.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten wie in jedem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

13:00 Uhr: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport „Entwicklung der Politisch Motivierten Kriminalität 2021“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, berichtet über die Entwicklung der „Politisch Motivierten Kriminalität“ in Niedersachsen und stellt die Zahlen für das Jahr 2021 vor.

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