09:00 Uhr: BGH – Verhandlungstermin „Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung“

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung – hier des Landes Berlin –, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin. Das auf dem Grundstück der Beklagten stehende Gebäude ist ca. 7,5 m niedriger als das Gebäude der Klägerin. Diese will im Rahmen einer Fassadensanierung den seit 1906 nicht mehr sanierten grenzständigen Giebel ihres Gebäudes mit einer 16 cm starken mineralischen Dämmung versehen und in diesem Umfang über die Grenze zum Grundstück der Beklagten hinüberbauen.

09:00 Uhr: Deutscher Bundestag – 35. Sitzung

09:00 Uhr: Bundesinnenministerium „Vorstellung Lagebild Rechtsextremismus“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser stellt Lagebild Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden vor

09:30 Uhr: Bayerisches Oberstes Landesgericht – Mündliche Verhandlung „Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen“

Die Musterbeklagten haben jeweils mit Verbrauchern Sparverträge mit der Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen. Der Musterkläger ist der Ansicht, die anfallenden Zinsen seien falsch berechnet worden.
Die im Klageregister – BfJ – Musterfeststellungsklagenregister (bundesjustiz-amt.de) – veröffentlichten Feststellungsziele betreffen insbesondere das Kündigungsrecht der Sparkasse und die Modalitäten der Zinsberechnung.
Prämiensparverträge waren bereits Gegenstand verschiedener Revisionsentscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 14. Mai 2019, XI ZR 345/18; Urt. v. 6. Oktober 2021, XI ZR 234/20; Urt. v. 24. November 2021, XI ZR 310/20 sowie XI ZR 461/20).
In Bayern ist seit dem 1. Mai 2020 für Musterfeststellungsverfahren (§§ 606 ff. ZPO) im ersten Rechtszug das BayObLG zuständig.

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